Wie die Sterne in die Kuppel kamen -
Die Geschichte der Planetarien
Gastvortrag
Das moderne Projektionsplanetarium feiert gerade seinen 100. Geburtstag, doch schon seit über 2.000 Jahren versuchen Menschen die Bewegung der Gestirne und Planeten mit mechanischen Modellen nachzustellen.

Das Astrolabium war das erste Gerät, mit dem der Lauf der Gestirne dargestellt und vermessen werden konnte. Der unglaubliche Mechanismus von Antikythera und später das Orrery zeigten dann die Bewegung der Planeten. Heute bringt das Projektionsplanetarium, eine Idee des Gründers des Deutschen Museums und Zeiss Jena, Sterne und Planeten in die künstliche Himmelskuppel.

Der Journalist Matthias Meier erzählt nicht nur die Geschichte dieser Himmelsmechaniken, sondern auch die Geschichten dahinter: Wie kam es, dass der Laptop des Mittelalters Mönche und Moslems gleichermaßen begeisterte? Was hat eine von Schwammtauchern entdeckte Zeitmaschine mit einem englischen Grafen zu tun? Und wer hat eine löchrigen Blechkugel zum Wunder von Jena gemacht?



Referent: Matthias Meier, Sternwarte Karlsruhe
Datum: Freitag, 03.05.2024
Uhrzeit: 20:00 - 22:00 Uhr

Ort: Sternwarte

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Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Normalpreis 8 Euro, Ermäßigt 5 Euro.

Die Veranstaltung dauert etwa eineinhalb Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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