Messiers Vermächtnis – Die „M-Objekte“
öffentliche Führung
Im 18. Jahrhundert suchte der französische Astronom Charles Messier den Himmel nach Kometen ab. Diese Himmelskörper vom Rande unseres Sonnensystems erscheinen im Teleskop bei großer Sonnenentfernung als verwaschenes Nebelfleckchen – ähnlich wie die lichtschwachen Deep-Sky-Objekte. Während seiner Himmels-Durchmusterung entdeckte Messier zahlreiche dieser Nebelfleckchen, die sich jedoch nicht bewegten. Um diese nicht mit Kometen zu verwechseln, fasste er sie in einem Katalog von „nebligen“ Objekten zusammen. Das heute als Messier-Katalog bekannte Verzeichnis von Deep-Sky-Objekten beinhaltet viele der schönsten und hellsten Sternhaufen, Gasnebel und Galaxien der nördlichen Hemisphäre. Die Messier-Objekte bieten auch Besitzern kleinerer Teleskope und Astro-Neulingen ein dankbares Beobachtungsgebiet und versprechen viele schöne und erfolgreiche Beobachtungserlebnisse. Begeben Sie sich mit uns auf die Spuren eines Pioniers der Sternforschung.
Datum: Freitag, 24.05.2024
Uhrzeit: 21:00 - 23:00 Uhr

Ort: Sternwarte

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Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: Erwachsene 6 Euro, Kinder 4 Euro.

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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