Der Sternenhimmel für Verliebte
Sonderveranstaltung
Genießen Sie eine exklusive Veranstaltung in den Räumen der Sternwarte und holen Sie ihrer/ihrem Liebsten die Sterne vom Himmel.

Nach einem Sektempfang startet der Abend mit einem Vortrag, in dem Sie einen Überblick über den aktuellen Himmel und seine Sagen rundum die Liebe erhalten. Bei der anschließenden Beobachtung auf der Plattform bietet sich Gelegenheit, das Gehörte mit den Ferngläsern und Teleskopen der Sternwarte live am Himmel zu sehen.

Ergänzend bietet eine Fotografin die Gelegenheit sich gemeinsam fotografieren zu lassen und das Foto digital und gedruckt als Andenken mit nach Hause zu nehmen.

Im Eintrittspreis enthalten:
- Sektempfang (auch alkoholfrei)
- Vortrag
- Führung durch die Sternwarte
- Beobachtung mit den Teleskopen (je nach Wetter)
- Ausgedrucktes Foto
- Pro Paar ein Exemplar des Buches Der Sternenhimmel für Verliebte
Datum: Donnerstag, 26.09.2024
Uhrzeit: 20:00 - 22:00 Uhr

Ort: Sternwarte

TICKET KAUFEN (VVK)
Tickets für diese Veranstaltung sind nur im Vorverkauf erhältlich.
Begrenzte Platzzahl, solange der Vorrat reicht.
Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurück gegeben werden.

Eintritt: 22 Euro pro Person (zzgl. VVK Gebühr).

Die Führung dauert etwa eineinhalb bis zwei Stunden und findet wetterunabhängig statt.

Bei unseren Veranstaltungen gilt "3G":
Geimpft / Genesen / Getestet
Tickets sind online über unsere Homepage oder in allen eventim-Vorverkaufsstellen erhältlich.
z.B. in Heilbronn: Tourist-Information (Kaiserstraße 17)

Im Gebäude müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
Zu anderen Gästen sind min. 1,5m Abstand einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde. Entscheidend, welche Art von Nachweis zur Teilnahme berechtigt, ist der Tag der Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

- Teilnahme an der Veranstaltung nur für geimpfte/genesene/getestete Personen (3G), Ausnahmen:
  • Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G beziehungsweise 2G+ ausgenommen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
- Die Genesenen-, Test- oder Impfnachweise müssen elektronisch auslesbar sein.
- Wir müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen, bitte halten Sie am Eingang Ihren Ausweis bereit.
- Bei typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin für alle Personen ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Stand: 25.02.2022

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